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Die DiGA-Höchstbeträge werden gemäß der Rahmenvereinbarung von Herstellern und Krankenkassen berechnet nach den Kriterien a) Gruppenzuordnung, b) Status – vorläufig oder dauerhaft aufgenommen – und c) Anzahl der eingelösten Freischaltcodes für die jeweilige Digitale Gesundheitsanwendung. Außerdem wird die Anwendungsdauer und gegebenenfalls individuelle Höchstbeträge nach der Stichtagregelung berücksichtigt.

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