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In der Rahmenvereinbarung von DiGA-Herstellern und dem GKV-Spitzenverband ist eine regelmäßige Anpassung der DiGA-Preise verankert. Für die Ermittlung der Höchstbeträge pro Kalendertag wird die Gruppenzugehörigkeit der DiGA-App herangezogen, ihr Status (dauerhaft oder vorläufig), die Anwendungsdauer und die Anzahl der eingelösten Freischalt-Codes. Außerdem werden individuelle Höchstbeträge dargestellt. Die neuen Höchstbeträge und Schwellenwerte gelten für die kommenden sechs Monate bis Ende März 2024.

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