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Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) fordert in seinem DiGA-Bericht für die Zeit vom 01.09.2020 bis 30.09.2022 Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Digitale Gesundheitsanwendungen allen gesetzlich Versicherten zugänglich machen. Die GKV kritisieren, dass die Krankenkassen gezwungen seien, Preise der Hersteller in beliebiger Höhe zu bezahlen, wobei im Oktober 2022 Höchst- und Schwellenwerte festgelegt wurden. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, zeigt sich verärgert darüber, dass für DiGAs in der Erprobungsphase der positive Versorgungseffekt nicht nachgewiesen ist, die Erstattung aber dennoch anfalle. Weiter fordert sie, dass „die Informationen über die tatsächliche Nutzung der DiGA von den Herstellenden transparent gemacht und bei der Vergütung berücksichtigt werden (sollten)“.

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