Zum Inhalt springen

Die Regierung hat sich auf Änderungen im Digitalgesetz (DigiG)und Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) geeinigt. Das betrifft nicht nur Telemedizin und elektronische Patientenakte(ePA), sondern auch Optimierungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Die zweiwöchige Testphasefür DiGAs, nach der die Anwendung bei Nichtgefallen ohne Vergütung an den Hersteller zurückgegeben werden können sollte, ist wohl vom Tisch. Beim Zankapfel Auslieferung der Freischaltcodes an die Versicherten soll künftig eine Frist von zwei Tagen durch die Krankenkassen eingehalten werden.

LINK

Das könnte Sie auch interessieren