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Das Handelsblatt berichtet, dass DiGA-Hersteller Fälle beklagen, in denen einige Krankenkassen versuchen, Patienten von einer ärztlich verordneten DiGA auf eine andere, günstigere DiGA im selben Indikationsgebiet umzulenken und somit in die medizinische Entscheidung des Arztes einzugreifen. Ein DiGA-Start-up hat wegen dieser Praxis nun Klage gegen eine Innungskasse eingereicht.

Zwischen Mitte 2021 und Mitte 2022 lag der Anteil der jährlichen Kosten für DiGAs bei den gesetzlichen Krankenkassen bei bescheidenen 0,01 Prozent.

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