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Der Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG) von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht vor, die Preise von Digitalen Gesundheitanwendungen (DiGAs) zukünftig an einer anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zu orientieren. Diese Daten sollen vom BfArM im DiGA-Verzeichnisveröffentlicht werden. Zurzeit legen DiGA-Hersteller die Preise ihrer Anwendung für das erste Jahr selbst fest – im Rahmen von gruppenspezifischen Höchstpreisen. Nach 12 Monaten gilt dann der mit dem GKV-Spitzenverband verhandelte Preis, den die Krankenkassen bei Einlösen des Verschreibungscodes an die Hersteller erstatten.

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