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Unter Telemonitoring versteht man die Kontrolle und Auswertung von wichtigen Gesundheitswerten aus der Ferne wie bspw. Blutzucker, Blutdruck, Temperatur etc. Der Industrieverband SPECTARIS e. V. fordert nun in seinem Positionspapier die Ausweitung des Telemonitorings auf zusätzliche Indikationen als erstattungsfähige Leistung der medizinischen Grundversorgung. Ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Regelung im SGB V liegt bereits vor.

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