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Die Entwürfe zu zwei wichtigen Digitalisierungsgesetzen liegen mit nicht allzu großen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vor: Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – kurz Digital-Gesetz DigiG – und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Lediglich der Streitpunkt zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Ärzte wurde substanziell angepasst. Als Nächstes sollen nach Wunsch von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein Gematik-Gesetz und ein Medizinforschungs-Gesetz folgen.

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