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Das Interesse der Hersteller an der Entwicklung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) scheint gering zu sein. Lediglich sechs DiPA-Beratungsgespräche beim BfArM finden in Kürze statt. Im Gegensatz zur DiGA muss bei der DiPA ein Nutzennachweis gleich bei Antragstellung vorliegen – nicht erst ein Jahr nach Listung. Das bedeutet hohen Aufwand für eine entsprechende quantitative Vergleichsstudie, die belegt, dass der Nutzen durch die Anwendung der DIPA höher ist als die Nichtanwendung. Die Krankenkasse zahlt dann nur maximal 50 EUR monatlich für DiPA pro Pflegebedürftigem, unabhängig davon, ob er eine oder mehrere DiPAs nutzt. Anne Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, hält Nachbesserungen beim Verfahren für angebracht.

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