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Ab sofort kann der TÜV Informationstechnik (TÜVIT) Herstellern im Gesundheitswesen Prüfungen nach den Sicherheits-Anforderungen der Technischen Richtlinie anbieten. Unter anderem ist für Hersteller und Betreiber von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) das Zertifikat nach BSI TR-03161 eine Voraussetzung, um ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden.

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