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Am 28.12.2023 hat das BfArm eine neue Version V3.5 des DiGA-Leitfadens veröffentlicht – wobei die letzte Aktualisierung noch nicht lange zurück liegt (11.10.2023). In der neuen Version ist unter anderem der 30.04.2024 als Stichtag für die Implementierung von DiGAs in die ePA (GesundheitsID) genannt (S. 82). Eine der Neuerungen ist, dass die Auswertung eigener, versorgungsnaher Daten als Nachweis zur endgültigen Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis herangezogen werden kann (S. 104).

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