In einer aktuellen Pressemitteilung kommentiert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) den Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Speziell für Digitale Gesundheitanwendungen schafft das Gesetz jedoch auch neue Hürden. So soll ein 14-tägiger Probierzeitraum für DiGAs ohne Vergütung für die erbrachte Leistung eingeführt werden, eine Hardware-Leihgabepflicht und die verpflichtende Erhebung des Nutzungserfolgs als variabler Vergütungsbestandteil.
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